- + + Im Herbst ist vermehrt durch Trockenheitsschäden der Sommermonate und mit Sturmschäden von umfallenden Bäumen und herabstürzenden Ästen zu rechnen.
- + + Ab dem 01. Oktober ist das Fällen von Baumen und Sträuchern auch offiziell wieder möglich.
- + + Denn im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass in der Zeit vom 01.März bis 30. September das Fällen von kompletten Bäumen und Sträuchern verboten ist, außer es besteht Gefahr im Verzug.
- + + Falls ihr hierbei Unterstützung benötigt, zögert euch nicht uns zu kontaktieren.
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